Das Kontingent beträgt 80 % der Jahresverbrauchsprognose, der die Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der erhaltene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden – selbst, wenn der tatsächliche Verbrauch in der Jahresendabrechnung von der angenommenen Menge abweicht. Daher bleibt der volle Energiesparanreiz bestehen und jede eingesparte kWh reduziert den Rechnungsbetrag um den im Versorgungsvertrag vereinbarten Arbeitspreis.

Auch Fernwärmekunden/-innen sind durch den steigenden Gaspreis betroffen, so dass auch für sie eine Wärmepreisbremse eingeführt werden soll. Dazu wird analog zum Gaspreis ein garantierter Brutto-Arbeitspreis von 9,5 ct/kWh für Fernwärme für ein Kontingent von 80 % des Verbrauchs, dem die Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, eingeführt.

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