Im Rahmen der Mitteilung über die angepasste Abschlagszahlung informieren die Energieversorger ihre Kunden/-innen vor dem 1.3.2023 daher in allgemeiner, klarer und verständlicher Form über die Stufe 2 der Gas- und Wärmepreisbremse. Die Information soll neben der Entlastung erläutern, dass jede eingesparte kWh Gas zu vollem Arbeitspreis die Gaskosten senkt und die Entlastung aus der Gaspreisbremse nicht verringert. Die Bundesregierung unterrichtet die Bevölkerung über die allgemeinen Regeln der Gas- und Wärmepreisbremse.

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