Mieter/Pächter

Das Förderprogramm können natürliche und juristische Personen nutzen. Im Einzelnen:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergesellschaften
  • Contractoren
  • Freiberufler
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen der privaten Wirtschaft
  • Kommunale Unternehmen
  • Wohnungsbaugenossenschaften.

Auch Mieter der Pächter des Grundstücks, Grundstücksteils oder Gebäudes sind anspruchsberechtigt.

Nicht antragsberechtigt

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und die politischen Parteien. Ebenso Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO oder eine Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder § 284 AO abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


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