12 Monate

Innerhalb von 12 Monaten nach der erteilten Förderzusage ist der KfW die Durchführung nachzuweisen. Zu dem Nachweis gehören

  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten (Bestätigung der Durchführung),
  • Bestätigung des Zuschussempfängers (oder Bevollmächtigten) über die Durchführung sowie die Höhe der geleisteten Zahlungen.

Bevollmächtigte

Werden Zuschussbeträge ab 15.000 EUR gewährt und erfolgt die Abwicklung durch einen Bevollmächtigten, verlangt die KfW einen Nachweis darüber, dass der Zuschussempfänger mit dem Kontoinhaber identisch ist. Dieser Nachweis kann durch einen Kontoauszug oder eine Bestätigung der Bank erbracht werden.

 
Wichtig

Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

Die KfW verlangt, dass alle für die Gewährung der Förderung notwendigen Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. Gleichzeitig bedingt dies ein Prüfungsrecht der KfW. Der Lauf der Frist beginnt mit der Zuschusszusage.

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