Wie es der Programmname schon zum Ausdruck bringt, geht es in diesem Programm darum, einen Effizienzhausstandard bei Wohngebäuden zu erreichen. Gefördert wird mit zinsverbilligten Darlehen. Seit 02/2024 werden aber nur noch Gebäudesanierungen gefördert. Zuvor wurden auch Neubauten oder Erwerb von Neubauten gefördert.
2.1 Antragsberechtigte
Mieter/Pächter
Das Förderprogramm können natürliche und juristische Personen nutzen. Im Einzelnen:
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergesellschaften
- Contractoren
- Freiberufler
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen der privaten Wirtschaft
- Kommunale Unternehmen
- Wohnungsbaugenossenschaften.
Auch Mieter der Pächter des Grundstücks, Grundstücksteils oder Gebäudes sind anspruchsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und die politischen Parteien. Ebenso Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO oder eine Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder § 284 AO abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
Beteiligungen von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen
Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen grundsätzlich am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Hiervon ausgenommen ist das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut. Für dieses gilt über die gesamte Kreditlaufzeit eine maximale Grenze für die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung am geförderten Unternehmen in Höhe von 25 %.
2.2 Was wird gefördert?
EE/NH-Klassen
Das Programm fördert ausschließlich die Sanierung von Wohngebäuden. Gefordert wird, dass das Wohngebäude nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. Hierzu müssen die Anforderungen des geltenden GEG eingehalten werden, solange in der Richtlinie zu diesem Programm und dessen technischen Mindestanforderungen nichts anderes geregelt ist.
Zu beachten ist, dass nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert werden. Nicht förderfähig sind
- mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger)
- die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (z. B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine).
Die im Einzelnen förderfähigen Kosten finden Sie im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" unter www.kfw.de/261.
Die Effizienzhäuser wurden bisher nach sog. Standards unterschieden. Berechnungsgrundlage hierfür sind der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust. Diese Regelung sieht 2 weitere Unterscheidungen vor.
Es handelt sich um
- Erneuerbare Energien (EE-Klasse): Diese EE-Klasse wird dadurch erreicht, indem der Anteil der erneuerbaren Energien mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs abdeckt.
- Erneuerbare Energien (NH-Klasse): Eine Ausstellung dieser Klasse mittels Nachhaltigkeitszertifikat erfolgt nur bei Neubauten. Beim NH-Paket übernimmt die Zertifizierungsstelle die Aufgabe, alle Maßnahmenübereinstimmungen mit den Anforderungen des Qualitätssiegels für nachhaltige Gebäude zu bestätigen.
Keine Kombination EE und NH
Eine Kombination der EE-Klassen mit NH-Klassen ist nicht möglich. Es erfolgt somit nur eine Einstufung innerhalb dieses Förderprogramms.
2.2.1 Sanierung Effizienzhaus
Bestandsimmobilie
Der Programmteil Sanierung fördert die Herstellung des Effizienzhausstandards bei Bestandsimmobilien. Auch hier wird der Erwerb einer solchen Immobilie berücksichtigt. Folgende Standards müssen erreicht werden:
- Effizienzhaus Denkmal, Denkmal EE
- Effizienzhaus 85, 85 EE, 85 NH
- Effizienzhaus 70, 70 EE, 70 NH
- Effizienzhaus 55, 55 EE, 55 NH
- Effizienzhaus 40, 40 EE, 40 NH.
Denkmale werden nur gefördert, wenn es sich um ein Baudenkmal oder ein Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz handelt.
Kauf einer frisch sanierten Wohnung
Ist die Immobilie bei Kauf zuvor frisch saniert worden, werden die Sanierungskosten gefördert, wenn sie im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
5-Jahres-Frist
Die Sanierungsförderung wird aber nur für die Objekte gewährt, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor dem Förderantrag gestellt wurde.
2.2.2 Zusätzlicher Bonus
Neben den zuvor genannten Effizienzhaus-Stufen gibt es auch ein sog. "Worst Performing Building". Hierbei handelt es sich um ein Gebäude, das aufgrund des energetischen Sanierungsstands seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands gehört. Für ein "Worst Performing Building" (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
- Effizienzhaus 70 EE WPB
- Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
- Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB.
Weiterhin ist auch eine "serielle Sanierung" möglich. Diese wird mit e...