Die Bergmannsprämien gelten weder als steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung oder der Arbeitslosenversicherung[1]; sie gelten arbeitsrechtlich nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts.
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