Die Bergmannsprämien gelten weder als steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung oder der Arbeitslosenversicherung[1]; sie gelten arbeitsrechtlich nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts.

[1] Geändert durch Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Anzuwenden ab 01.01.2005.

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