Rz. 5
Die nationalen Vorschriften über die Offenlegung von Jahresabschlüssen beruhen auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Das EHUG dient der Umsetzung der Publizitätsrichtlinie[1] und der Transparenzrichtlinie[2] in nationales Recht. Die europarechtskonforme Umsetzung des Art. 6a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 lit. f der Publizitätsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten geeignete Sanktionsmaßnahmen bei Verletzung von Publizitätspflichten vorzusehen.[3] Die Erleichterungen für KleinstKapG durch das MicroBilG beruhen auf der Umsetzung der sog. Mirco-Richtlinie.[4]
Die Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie[5] führt zu einer Verschärfung der Sanktionen bei Offenlegungsverstößen durch kapitalmarkorientierte KapGes.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen