Seit 1.1.2019 geht Italien mit seiner Digitalisierungslösung noch einen Schritt weiter als Nachbarland Spanien: Flächendeckend sind Unternehmen zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen (E-Invoice) verpflichtet. Diese müssen über das xml-Format ausgestellt und über das offizielle Austauschsystem "Sistema di Interscambio" (Sdl) versendet und digital archiviert werden. Die Regelung betrifft sowohl Rechnungen aus B2B- wie auch B2C-Geschäften. Sie gilt allerdings nur für interne Abwicklungen. Grenzüberschreitende Geschäfte sind bisher nicht betroffen.

Die digitale Datenübermittlung nach dem italienischen Vorbild birgt überzeugende Vorteile für Fiskus und Wirtschaft: Die Umsatzsteuerschuld kann exakt bestimmt und mit den Angaben der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeglichen werden. Außerdem macht sie den Vorsteuerabzug aus Papierrechnungen unnötig, während die einheitliche Datenübermittlung den gesamten Prozess vereinfacht. Dies entlastet nicht nur die Wirtschaft, sondern senkt auch die Bürokratiekosten. Italiens Zielstellung: Durch die Systemumstellung soll der massive Umsatzsteuerbetrug eingedämmt werden. Zugleich sichert sich der Fiskus steuerliche Mehreinnahmen in Höhe von mehreren Milliarden Euro.

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