Kurzbeschreibung
Die Checkliste ist ein Leitfaden zur Vorbereitung der Schlussbesprechung einer Außenprüfung. Insbesondere hilfreich zur Ermittlung des Gesprächs- und Handlungsbedarfs bei strittigen Sachverhalten und den steuerlichen Auswirkungen der Prüfungsfeststellungen.
Betriebsprüfung, Schlussbesprechung
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Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Durchführungen einer steuerlichen Außenprüfung sind in den §§ 193ff. AO sowie in der BpO zu finden. Zentral für die Schlussbesprechung ist § 201 AO
Betriebsprüfung, Schlussbesprechung | ||
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Folgende Punkte bei der Schlussbesprechung sind zu beachten: | Ja | Nein |
Rechtzeitige Bekanntgabe des Termins der Schlussbesprechung und der Besprechungspunkte (Prüfungsfeststellungen)? Für eine angemessene Vorbereitung sollte die Frist je nach Umfang der Feststellungen zwei bis vier Wochen betragen. |
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Schriftliche Bekanntgabe der Besprechungspunkte fordern! (mündliche Bekanntgabe ist rechtlich allerdings ausreichend!) | □ | □ |
Analyse der Prüfungsfeststellungen vor Schlussbesprechung zusammen mit Berater! | ||
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Nimmt an Schlussbesprechung ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger (Sachgebietsleiter Innendienst, Vorsteher) teil? | □ | □ |
Wer nimmt auf Seiten des Steuerpflichtigen an Besprechung teil? | □ | □ |
Wer nimmt zum Vortrag der Finanzverwaltung Stellung? (Steuerpflichtiger, Steuerberater, Auskunftsperson, sonstige Mitarbeiter?) | □ | □ |
Verhandlungsführer bestimmen! (Steuerpflichtiger, Steuerberater?) | □ | □ |
Strategie für Schlussbesprechung planen und festlegen! | ||
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Festlegung des Ortes der Schlussbesprechung! ("Heimvorteil" bei Besprechung in eigenen Geschäftsräumen); Achtung: seit dem 1.1.2023 besteht nach § 87a Abs. 1a AO auch die Möglichkeit, Besprechungen elektronisch -etwa als Videokonferenz - durchzuführen. Auch wenn dies im Einzelfall durchaus praktisch ist, sollten Sie gut sich überlegen, ob Sie dies wirklich wollen. Eine Videokonferenz ersetzt die persönliche Besprechung selten vollständig. | □ | □ |
Tipps für eine erfolgreiche Verhandlungsführung: | ||
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