Die Annahme eines Gebäudes setzt eine Beständigkeit des Bauwerks voraus. Sie richtet sich nach seiner Beschaffenheit (Material). Ohne Bedeutung ist, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde.[1]

 
Hinweis

Bürocontainer

Bürocontainer, die auf festen Fundamenten ruhen, sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung als Gebäude anzusehen. Ruhen sie nicht auf Fundamenten, sondern z. B. auf lose verlegten Kanthölzern, ist darauf abzustellen, ob sie nach ihrer individuellen Zweckbestimmung für eine dauernde Nutzung aufgestellt oder errichtet sind und sich ihre Ortsfestigkeit (Beständigkeit) auch im äußeren Erscheinungsbild darstellt.[2] Gleiches gilt für Musterhäuser eines Fertighausherstellers.[3]

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