im Allgemeinen: nein. Eine Siloanlage für Getreide kann, auch wenn es sich um ein einheitliches Bauwerk handelt, durch eine gedachte Trennlinie in einen Gebäudeteil und eine Betriebsvorrichtung aufgeteilt werden. Ein Silo, in dem von Holzverarbeitungsmaschinen abgesaugtes Sägemehl gespeichert und anschließend in der Gebäudeheizung verbrannt wird, kann eine Betriebsvorrichtung sein.[1]

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