Häufig ergibt sich ein Beratungsbedarf aus der Buchhaltung bzw. der BWA des Mandanten. Der Steuerberater kann bei Auftreten der folgenden Probleme geeignete Maßnahmen vorschlagen:

Ertragsprobleme

  • rückläufige Umsätze
  • rückläufige Gewinne
  • Verluste

→ Maßnahmen zur Umsatzsteigerung und Kostensenkung anbieten

Finanzierungs-/Liquiditätsprobleme

  • Steigende Verschuldung
  • Ständig ausgeschöpfter Kontokorrentkredit
  • ungenehmigte Überziehungen
  • Mahnungen (z. B. von Lieferanten)
  • Späte/verspätete Bezahlung von Eingangsrechnungen (ohne Skonto) oder von Löhnen und Gehältern
  • Rückgabe von Überweisungen/Lastschriften

→ Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung und Liquidität anbieten

Schlechte Kennzahlen (z. B. Umsatz-/Kostenstruktur, Umsatzrendite usw.)

  • im Vorjahresvergleich
  • im Branchenvergleich

→ Maßnahmen zur Verbesserung anbieten

Steigender Forderungsbestand (bei gleichbleibendem Umsatz)

→ Maßnahmen zur Verbesserung des Forderungsmanagements und Mahnwesens anbieten

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