Entscheidungsstichwort (Thema)
Neuer Termin zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung nach Bestandskraft der angefochtenen Anordnung
Leitsatz (NV)
Die Bestimmung des Termins zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung ist ein unselbständiger Teil der Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Eine neue Terminsbestimmung nach Bestandskraft der angefochtenen Anordnung verschafft der Ladung keinen über die bloße Wiederholung des bisherigen hinausgehenden Regelungsgehalt und damit keine neuerliche Anfechtbarkeit.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Köln (Urteil vom 15.03.2007; Aktenzeichen 15 K 4438/06) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1985526 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen