Entscheidungsstichwort (Thema)

Erfolglosigkeit einer auf grundsätzliche Bedeutung gestützten NZB

 

Leitsatz (NV)

1. Die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus.

2. Zur Verfassungsmäßigkeit des § 152 AO 1977 hat sich die Rechtsprechung bereits mehrfach geäußert (vgl. z. B. Beschluß des BVerfG vom 19. 2. 1987 1 BvR 1323/86, HFR 1988, 34, BFH-Urteil vom 30. 4. 1987 IV R 42/85, BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543); es wäre deshalb notwendig gewesen, hierauf einzugehen.

 

Normenkette

AO 1977 § 152; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 422088

BFH/NV 1997, 769

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