Entscheidungsstichwort (Thema)

Zurechnungsfortschreibung bei ungeteilter Erbengemeinschaft; Anfechtung eines Feststellungsbescheides

 

Leitsatz (NV)

1. Über die Zurechnung eines Grundstücks auf die in ungeteilter Erbengemeinschaft stehenden Miterben ist eine Zurechnungsfortschreibung auf den Beginn des Kalenderjahres vorzunehmen, das auf den Zeitpunkt des Erbfalls folgt. Da die Erbengemeinschaft als solche nicht Vermögensteuersubjekt ist, ist der Einheitswert den an der Erbengemeinschaft Beteiligten anteilig zuzurechnen.

2. Die in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung des Einheitswertes nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes zu treffenden Feststellungen über den Wert, die Art und die Zurechnung sind Gegenstand je eines Verwaltungsaktes, der selbständig mit Rechtsbehelfen anfechtbar ist und selbständig bestandskräftig werden kann, sowie in bezug auf Fortschreibungen je ein gesondertes Schicksal findet.

 

Normenkette

AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 157 Abs. 2, § 180 Abs. 1 Nr. 1; BewG § 3 S. 2, § 19 Abs. 3, § 22 Abs. 2, 4 S. 3 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 10.11.1992 - II B 208/91 (NV); BFH/NV 1994, 222

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132622

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