Entscheidungsstichwort (Thema)

PKH-Antrag und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

 

Leitsatz (NV)

Die Mittellosigkeit allein entschuldigt nicht die nicht rechtzeitige Stellung des PKH-Antrags. Vom mittellosen Antragsteller ist wenigstens zu verlangen, daß er spätestens am letzten Tag der Rechtsmittelfrist in solcher Weise um die Bewilligung von PKH nachsucht, daß er -- von seinem Standpunkt aus gesehen -- damit rechnen kann, ihm werde PKH bewilligt werden.

 

Normenkette

FGO §§ 56, 142 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 10.11.1994 - VII S 24/94 (NV); BFH/NV 1995, 726

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132755

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