Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung; keine Akteneinsicht bei unzulässigem Rechtsmittel

 

Leitsatz (NV)

Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das FG ist die Beschwerde nicht gegeben (§ 25 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 Satz 3 GKG).

Der Antrag auf Akteneinsicht ist abzulehnen, wenn das Gericht wegen der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels gehindert ist, eine Sachentscheidung zu treffen.

 

Normenkette

GKG § 5 Abs. 2 S. 3, § 25 Abs. 3 S. 1; FGO § 78

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 421924

BFH/NV 1997, 306

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