Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Beschwerde gegen Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags

 

Leitsatz (NV)

Gegen eine prozeßleitende Verfügung ist die Beschwerde nicht gegeben.

 

Normenkette

FGO § 128

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 16.07.1986 - VIII B 105/85 (NV); BFH/NV 1988, 570

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132219

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