Entscheidungsstichwort (Thema)

Niederlegung des Mandats

 

Leitsatz (NV)

Im Falle der Niederlegung des Mandats besteht die Vertretungsmacht des Prozeßbevollmächtigten für ein Beschwerde- oder Revisionsverfahren fort, solange nicht die Bestellung eines anderen postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten angezeigt wird (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238).

 

Normenkette

FGO § 62; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 67513

BFH/NV 1998, 1237

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge