Entscheidungsstichwort (Thema)
Niederlegung des Mandats
Leitsatz (NV)
Im Falle der Niederlegung des Mandats besteht die Vertretungsmacht des Prozeßbevollmächtigten für ein Beschwerde- oder Revisionsverfahren fort, solange nicht die Bestellung eines anderen postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten angezeigt wird (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238).
Normenkette
FGO § 62; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
Fundstellen
Haufe-Index 67513 |
BFH/NV 1998, 1237 |
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