Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung
Leitsatz (NV)
1. Ein die Revision als unzulässig verwerfender Beschluß des BFH ist grundsätzlich unabänderbar. Die Gegenvorstellung gegen einen solchen Beschluß ist nicht statthaft.
2. Wird die Frist zur Vorlage der Vollmacht (§ 62 Abs. 3 FGO) versäumt, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung dieser Frist nicht gewährt werden.
Normenkette
FGO § 56 Abs. 1, § 62 Abs. 3, § 115 Abs. 3
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.01.1990 - VIII S 4/90 (NV); BFH/NV 1991, 393
Fundstellen
Dokument-Index HI1132457 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen