Entscheidungsstichwort (Thema)

Wiederaufnahme des Verfahrens

 

Leitsatz (NV)

Das wegen eines Einspruchs ausgesetzte Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision ist wieder aufzunehmen, wenn dem Einspruchsbegehren stattgegeben worden ist.

 

Normenkette

FGO §§ 68, 74, 115

 

Fundstellen

Haufe-Index 418359

BFH/NV 1992, 680

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