Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine AdV eines Vorauszahlungsbescheids nach Ergehen des Jahressteuerbescheids
Leitsatz (NV)
Die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts als vorläufige Maßnahme setzt voraus, daß dieser in einem Hauptsacheverfahren noch abgeändert oder aufgehoben werden kann. Diese Voraussetzung ist für einen Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen nach Ergehen des Einkommensteuer-Jahresbescheids nicht gegeben.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 24.09.1999 - XI S 18/98 (NV); BFH/NV 2000, 451
Fundstellen
Dokument-Index HI1133165 |
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