Entscheidungsstichwort (Thema)
NZB: Vollmachtloser Vertreter; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Leitsatz (NV)
- Legt ein als Prozessbevollmächtigter aufgetretener Steuerberater trotz Aufforderung durch das Gericht keine Prozessvollmacht vor, ist anzunehmen, dass er als vollmachtloser Vertreter gehandelt hat. Diesem sind gemäß § 135 Abs. 2 FGO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, da er das erfolglose Beschwerdeverfahren veranlasst hat.
- Zu den Anforderungen an die Darlegung der Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Beschwerdebegründungsfrist.
Normenkette
FGO §§ 56, 115 Abs. 3, § 135 Abs. 2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 26.11.1999 - III B 63/99 (NV); BFH/NV 2000, 592
Fundstellen
Dokument-Index HI1133184 |
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