Leitsatz (amtlich)

Der laufende Erwerb von Grundstücken durch ein Wohnungsbauunternehmen zur Weiterveräußerung nach Bebauung oder nach Baufertigstellung stellt keinen Ersatzerwerb i. S. von § 1 Nr. 6 GrEStWoBauG NW im Hinblick auf vorausgegangene planmäßige Veräußerungsgeschäfte dar.

 

Normenkette

GrEStWoBauG NW § 1 Nr. 6

 

Verfahrensgang

FG Köln

 

Fundstellen

Haufe-Index 74384

BStBl II 1982, 743

BFHE 1983, 431

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