Entscheidungsstichwort (Thema)

Grunderwerbsteuerpflicht des Entgelts zur Vermeidung eines bergrechtlichen Grundabtretungsverfahrens

 

Leitsatz (NV)

Erwirbt der Inhaber eines vor dem 3. Oktober 1990 erworbenen Bergwerkseigentums an den Kiesen und Kiessanden bestimmter Grundstücke nachträglich das Eigentum an den Grundstücken zu einem Kaufpreis hinzu, der teils auf den rund und Boden und teils auf den Bodenschatz entfallen soll, bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem gesamten Kaufpreis.

 

Normenkette

GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; Berggesetz DDR § 3; BodSchVereinhG §§ 1, 2 Abs. 1

 

Verfahrensgang

Thüringer FG (Urteil vom 28.03.2006; Aktenzeichen I 908/02)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2050931

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