Entscheidungsstichwort (Thema)
Grunderwerbsteuerpflicht des Entgelts zur Vermeidung eines bergrechtlichen Grundabtretungsverfahrens
Leitsatz (NV)
Erwirbt der Inhaber eines vor dem 3. Oktober 1990 erworbenen Bergwerkseigentums an den Kiesen und Kiessanden bestimmter Grundstücke nachträglich das Eigentum an den Grundstücken zu einem Kaufpreis hinzu, der teils auf den rund und Boden und teils auf den Bodenschatz entfallen soll, bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem gesamten Kaufpreis.
Normenkette
GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; Berggesetz DDR § 3; BodSchVereinhG §§ 1, 2 Abs. 1
Verfahrensgang
Fundstellen
Dokument-Index HI2050931 |
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