Ab dem 1.1.2025 sind inländische umsatzsteuerliche Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, sowohl über steuerpflichtige entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen als auch über nach § 4 Nr. 1 bis Nr. 7 UStG steuerfreie Vorgänge zwingend elektronische Rechnungen auszustellen und zu übermitteln.
Die Ausstellung einer Rechnung im sog. strukturierten elektronischen Format soll die Erfassung in einem europäischen Meldesystem ermöglichen und damit zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung beitragen. Ziel ist es, ein umfassendes digitales System zur Umsatzsteuerkontrolle zu schaffen, das Transparenz und Effizienz in der Steuererhebung erhöht. In naher Zukunft wird daher erwartet, dass Unternehmen ihre steuerrelevanten Rechnungsdaten nahezu in Echtzeit an die Finanzbehörden melden müssen. Das erfordert eine vollständige Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse. Unternehmen, die bereits jetzt in E-Rechnungen und Digitalisierung investieren, legen damit den Grundstein für ein Echtzeit-Steuerreporting. Die Zielsetzung muss dabei darin bestehen, die E-Rechnung als strategische Anpassung zu verstehen und Prozesse so zu gestalten, dass sie langfristig wettbewerbsfähig und gesetzeskonform bleiben.
Das Gesetz sieht eine Reihe von Übergangsregelungen vor. Da sich diese aber nur auf die Ausstellung und Übermittlung der Rechnung und nicht auf den Rechnungsempfang beziehen, müssen alle Unternehmen ab dem 1.1.2025 in der Lage sein, digital strukturierte Rechnungen zu empfangen. Das BMF hat in der aktuellen Verwaltungsanweisung und den im Internet veröffentlichten FAQs zahlreiche bislang ungeklärte Praxisfragen beantwortet.
Abzuwarten bleibt, ob und in welchem Umfang die Wirtschaft die vorhandenen Übergangsregelungen nutzt. Es ist zu vermuten, dass eine Vielzahl von Unternehmen, wenn sie die Vorteile der E-Rechnung erkannt haben, auch vor dem Ende des Übergangszeitraums zur E-Rechnung übergehen. Positiv für die Aussteller der Rechnungen ist der Umstand, dass eine Vielzahl an Lösungen das vorgeschriebene E-Rechnungsformat erfüllen können und ein konkreter Übertragungsweg nicht vorgeschrieben ist. Daher können viele der etablierten und schon jetzt funktionierenden Systeme weiter genutzt werden. Gleichzeitig ist bei einer Einführung eine Umsetzung, die genau auf die Bedürfnisse des Nutzers zugeschnitten ist, möglich. Diese Vielzahl der Möglichkeiten hat aber auch zur Folge, dass beim Rechnungsempfänger schon zum Jahreswechsel E-Rechnungen in sehr unterschiedlichen Formaten eingehen können. Da die Bundesregierung derzeit nicht plant, eine öffentliche Software oder eine Plattform für den Empfang von E-Rechnungen für die Allgemeinheit einzurichten, benötigen diese zeitnah Software, die den übermittelten strukturierten Datensatz automatisch/elektronisch ohne Medienbrüche verarbeiten und für das menschliche Auge lesbar machen kann. Selbst wenn davon auszugehen ist, dass die bekannten Hersteller von Buchhaltungsprogrammen eine solche Konvertierungsfunktion anbieten, ist zu befürchten, dass für jedes verwendbare Format eine gesonderte Softwarelösung erforderlich ist.
Während in Deutschland die Formate XRechnung und ZUGFeRD weit verbreitet sind, gibt es in anderen europäischen Ländern weitere Standards wie FatturaPA in Italien oder Factur-X in Frankreich. Zukunftsfähige Softwarelösungen müssen in der Lage sein, all diese unterschiedlichen Formate zu verarbeiten und sicherzustellen, dass Rechnungen sowohl empfangen als auch erstellt und korrekt archiviert werden können.