Der Aufbau des BMF-Schreibens folgt dem juristischen Prinzip von Allgemeinem ("Erläuterungen") und Besonderem Teil ("Ertragsteuerliche Einordnung"). Entsprechend dem Entwurfsschreiben vom 17.6.2021 widmet sich auch das finale BMF-Schreiben im Allgemeinen Teil in verhältnismäßig ausführlicher Weise der Erläuterung von wesentlichen technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Digitalwährungen aus Sicht der FInanzverwaltung. Es finden sich dort als notwendig angesehene Definitionen sowie allgemeine ökonomische und technische Hintergründe zu virtuellen Währungen und Token sowie der Blockchain-Technologie. Im Speziellen wird dabei auf begriffliche Aspekte insb. bzgl. Mining, Staking, Forging, Masternodes, Wallets, Initial Coin Offerings (ICO), Lending, Fork und Airdrops eingegangen.

Im Besonderen Teil des BMF-Schreibens erfolgt die Darstellung der ertragsteuerlichen Behandlung der virtuellen Währungen und sonstigen Token im Hinblick auf ihre diversen in Betracht kommenden Nutzungsformen. Die behandelten Einkunftsarten fokussieren sich maßgeblich auf die folgenden Einkünfte:

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