Die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token wird trotz der Veröffentlichung eines umfangreichen BMF-Schreibens mit zahlreichen einzelfallbezogenen Fragen in der steuerpraktischen Anwendung verbunden sein. In diesem Zusammenhang besteht die Frage, ob die Finanzverwaltung in der Lage sein wird, die von § 88 AO geforderte umfassende Berücksichtigung aller im Einzelfall bedeutsamen Umstände umzusetzen. Die in weiten Teilen des BMF-Schreiben eher allgemein gehaltenen Ausführungen lassen den Eindruck zurück, dass diese letztendlich nicht ausreichend operabel für die praktische Anwendung sein werden.

Mit dem nunmehr vorgelegten BMF-Schreiben können die Zweifel am Erfordernis einer für virtuelle Währungen und Token gesonderten steuergesetzlichen Regelung letztendlich nicht beseitigt werden. Diese Zweifel ergeben sich insb. an dem Ansatz der Finanzverwaltung Transaktionen in Zusammenhang mit digitalen Währungen und Token offensichtlich möglichst umfassend zu besteuern, obwohl die insoweit grundsätzlich in Betracht kommenden gesetzlichen Grundlagen die Voraussetzungen dafür nicht vollständig zur Verfügung stellen.

 

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