Aus der nachfolgenden Übersicht können Sie die Auswirkungen auf die Vorabpauschale unter Berücksichtigung verschiedener Wertentwicklungen und der Ausschüttungspraxis von Investmentfonds auf einen Blick entnehmen:

 
Basiszins 2023 nach Kürzung ~1,79% ~1,79% ~1,79% ~1,79% ~1,79% ~1,79%
Rücknahmepreis zum Jahresanfang 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00
Ausschüttung - 2,00 - 1,10 - 1,00
Rücknahmepreis zum Jahresende 105,00 101,00 100,90 102,50 99,00 98,00
Ansatz folgender Werte ...            
Ausschüttung - 2,00 - 1,10 - 1,00
Vorabpauschale 1,79 - 0,90 0,69 - -
Summe 1,79 2,00 0,90 1,79 - 1,00

Im Ergebnis bleiben folgende Erkenntnisse festzuhalten:

  • Sind keine Ausschüttungen erfolgt, kommt der Ansatz einer Vorabpauschale grundsätzlich in Betracht.
  • Übersteigen Ausschüttungen die Vorabpauschale, bleibt die Vorabpauschale außer Ansatz.
  • Ist die Wertentwicklung eines Fondsanteils negativ, kommt der Ansatz einer Vorabpauschale nicht in Betracht.
  • Ist die Wertentwicklung eines Fondsanteils positiv, jedoch geringer als der Basisertrag, wird die Vorabpauschale – vorbehaltlich etwaiger Ausschüttungen – auf die positive Wertentwicklung gedeckelt.
  • Die Vorabpauschale soll eine (jährliche) Mindestbesteuerung sicherstellen.

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