Im Jahr des Erwerbs von Investmentanteilen vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Werden bei einem Depotübertrag aus dem In- oder Ausland keine Anschaffungsdaten mitgeteilt, ist im Steuerabzugsverfahren die Vorabpauschale für das gesamte Kalenderjahr anzusetzen. Eine etwaige Erstattung zu viel gezahlter Steuerbeträge kann anschließend nur im Veranlagungsverfahren erfolgen.

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