Jean Bramburger-Schwirkslies
Nach § 6 Abs. 2a EStG können Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
- deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto (also ohne Umsatzsteuer) mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen,
- die beweglich, abnutzbar und
- selbstständig (= für sich allein) nutzbar sind,
alternativ für die Anwendung der Poolabschreibung zu einem Sammelposten zusammengefasst werden.
Dieser Sammelposten muss im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst werden. Diese Regelung ist zwingend anzuwenden, Ausnahmen existieren nicht. Für die Anschaffungen eines jeden Jahres muss jeweils ein eigener Sammelposten gebildet werden.
Scheidet ein Wirtschaftsgut, dass in den Sammelposten eingestellt wurde, vor Ablauf der 5 Jahre aus dem Unternehmen aus (wegen Untergang oder mangels weiterer Nutzbarkeit etc.), wird die Abschreibung dennoch bis zum Ende der 5-jährigen Laufzeit vorgenommen.
Unternehmer bildet einen Sammelposten
Unternehmer Hans Groß hat im Jahr 01 die folgenden Gegenstände der Firma Müller Büroeinrichtungen (Kreditorenkonto 78991) angeschafft:
Bezeichnung |
Datum |
Bruttobetrag |
Vorsteuer |
Nettobetrag |
Notebook |
2.4.01 |
1.187,62 EUR |
189,62 EUR |
998,00 EUR |
Stehlampe |
5.5.01 |
333,20 EUR |
53,20 EUR |
280,00 EUR |
Schreibtischstuhl |
10.6.01 |
803,25 EUR |
128,25 EUR |
675,00 EUR |
Schreibtisch |
1.12.01 |
1.137,64 EUR |
181,64 EUR |
956,00 EUR |
Rollcontainer für Schreibtisch |
1.12.01 |
307,02 EUR |
49,02 EUR |
258,00 EUR |
Summen |
|
3.768,73 EUR |
601,73 EUR |
3.167,00 EUR |
Buchungsvorschlag: Anschaffung Notebook
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0485/0675 |
Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 EUR (Sammelposten) |
998,00 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
189,62 |
78991/78991 |
Fa. Müller Büroeinrichtungen |
1.187,62 |
Auf dieselbe Art und Weise werden alle Anschaffungen von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR gebucht. Im Beispiel also die Anschaffungskosten der Stehlampe, des Schreibtischstuhls, des Schreibtischs und des Rollcontainers für den Schreibtisch.
Für die Einstellung in den Sammelposten ist immer der Nettobetrag maßgebend. Das gilt auch für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer. So schließen z. B. Umsätze für die Heilbehandlungen durch einen Arzt den Vorsteuerabzug aus. Die Auflösung sieht dann wie folgt aus:
|
Berechtigung zum Vorsteuerabzug |
Keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug |
Gesamtbetrag des Sammelpostens |
3.167,00 EUR |
3.768,73 EUR |
\. Auflösung (AfA) 1/5 in 01 \. Auflösung (AfA) 1/5 in 02 \. Auflösung (AfA) 1/5 in 03 \. Auflösung (AfA) 1/5 in 04 \. Auflösung (AfA) 1/5 in 05 |
633,40 EUR 633,40 EUR 633,40 EUR 633,40 EUR 633,40 EUR |
753,75 EUR 753,75 EUR 753,75 EUR 753,75 EUR 753,73 EUR |
Ausweis am 31.12.03 |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
Buchungsvorschlag: Auflösung mit 1/5
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4862/6264 |
Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter |
633,40 |
0485/0675 |
Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1.000 EUR (Sammelposten) |
633,40 |
Sonderregelung bei Trennwänden
Bei Trennwänden gilt Folgendes: Die Umschließungen der nicht zum Aufenthalt geeigneten Räume innerhalb von Gebäuden rechnen grundsätzlich zu den Betriebsvorrichtungen. Dazu gehören außer der Isolierung auch die baulichen Bestandteile der Trennwände.
Handelt es sich aber um Trennwände, die dazu bestimmt sind, das Gesamtgebäude zu stützen (tragende Wände), gehören sie zum Gebäude.
Auch verschiebbare Innenwände sind Bestandteile des Gebäudes.
Beispiele für Büroeinrichtung:
- Ablagen,
- Aktenvernichter,
- Beamer,
- Besucherecke mit Sitzgruppe, Tisch, kleine Ablage,
- Büromöbel wie Stühle, Schreibtische, Aktenschränke,
- Computer, Notebooks,
- Container,
- Dekoration,
- Drucker,
- Empfangstheken,
- Faxgerät,
- Flipchart,
- Geschirr,
- Kaffeemaschine,
- Kopierer,
- Lampen,
- Moderationskoffer,
- Monitorhalter,
- Multifunktionsgeräte,
- Pinnwände,
- Regale,
- Safe,
- Schranksysteme,
- Sideboard,
- Taschenrechner,
- Telefon, Telefonanlage,
- Teppich,
- Trennwandsysteme,
- Vitrinen,
- Wandbilder,
- Wasserkocher (z. B. für Teezubereitung).
Kontierungs-Praxis-Fazit
- GWGs bis 250 EUR netto können bei Anwendung der Poolabschreibung im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr sofort abgeschrieben werden.
- Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR sind bei Anwendung der Poolabschreibung in einen Sammelposten einzustellen.
- Alternativ hierzu gilt die GWG-Grenze von 800 EUR.