18 Monate
Die programmgemäße Verwendung der Darlehensmittel ist innerhalb von 18 Monaten nach dem Vollabruf des Darlehens nachzuweisen. Die Rechnungen des Vorhabens sind aufzubewahren. Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen folgende Inhalte haben:
- die förderfähigen Maßnahmen,
- die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjekts,
- in deutscher Sprache.
Keine Barzahlung!
Die Rechnungen über die förderfähigen Maßnahmen müssen unbar beglichen worden sein. Die entsprechenden Kontoauszüge sind als Zahlungsnachweise aufzubewahren.
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