Keine Rückzahlung
Das Förderprodukt 464 dient wie das Programm 264 der Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland. Motiviert werden sollen die Kommunen hier aber durch Zuschüsse, die bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden müssen.
Das Programm entspricht bezüglich der Antragsvoraussetzungen, geförderten Maßnahmen, der Einbindung von Energieexperten und Eigenleistungen dem zuvor beschriebenen Programm 264. Es sind daher die Gliederungsziffern 2.1 bis 2.4 zum Programm 264 zu beachten.
Nicht gleich sind natürlich die Zuschüsse und Tilgungszuschüsse, die das Programm 464 anbietet.
3.1 Höhe der Zuschüsse
Zuschüsse
Beim Erreichen der folgenden Effizienzgebäude/Effizienzhaus-Standards sind folgende Zuschüsse möglich:
Maßnahme am |
Maßnahme |
Höchstbetrag des Zuschusses Zuschusssatz |
Nichtwohngebäude (NWG) |
Neubau |
max. 4,5 Mio. EUR 12,5 % |
Sanierung
- Effizienzgebäude Denkmal
- Effizienzgebäude 70
- Effizienzgebäude 55
- Effizienzgebäude 40
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max. 4,5 Mio. EUR 20 % + 5 % bei EE/NH 25 % + 5 % bei EE/NH 30 % + 5 % bei EE/NH 35 % + 5 % bei EE/NH |
Energetische Fachplanung |
max. 20.000 EUR je Vorhaben 50 % |
Nachhaltigkeitszertifizierung |
max. 20.000 EUR je Vorhaben 50 % |
Wohngebäude (WG) |
die Investitionskosten bei Neubau und Ersterwerb werden mit bis zu 120.000 EUR pro WE bezuschusst |
12,5 % |
Die Investitionskosten bei Sanierung von Bestandsgebäuden werden mit bis zu 120.000 EUR bezuschusst. Wird die EE-Klasse erreicht, erhöht sich der Investitionsbetrag auf 150.000 EUR |
- Effizienzhaus Denkmal = 20 % + 5 % bei EE
- Effizienzhaus 85 = 20 % + 5 % bei EE
- Effizienzhaus 70 = 25 % + 5 % bei EE
- Effizienzhaus 55 = 30 % + 5 % bei EE
- Effizienzhaus 40 = 35 % + 5 % bei EE
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Energetische Fachplanung
- Ein- oder Zweifamilienhaus
- Mehrfamilienhaus
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- 50 % von bis zu 10.000 EUR
- 50 % von 4.000 EUR pro WE, max. 40.000 EUR pro Vorhaben
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Nachhaltigkeitszertifizierung
- Ein- oder Zweifamilienhaus
- Mehrfamilienhaus
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- 50 % von bis zu 10.000 EUR
- 50 % von 4.000 EUR pro WE, max. 40.000 EUR pro Vorhaben
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3.2 Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination dieses Programms mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich möglich. Auch eine Kombination von BEG und einer Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist zulässig.
Unzulässige Kombination
Nicht möglich ist eine Kumulierung von Mitteln der BEG und KWKG. In diesem Fall muss man sich für eine der beiden Förderungen entscheiden. Ebenfalls nicht möglich ist die gleichzeitige Inanspruchnahme folgender Programme/Förderungen:
- Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Bundesförderung für Wärmenetze (z. B. Erneuerbare Energien – Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze)
- KfW-Programm "Zuschuss Brennstoffzelle" (433) für dieselben förderfähigen Kosten
- BEG Kommunen Kredit (264)
- Zuschuss des BAFA für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Förderung aus den Vorgängerprogrammen CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP) oder Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) für ein und dieselbe Maßnahme.
3.3 Antragstellung
Direktantrag
Der Zuschuss ist direkt bei der KfW-Bank zu beantragen. Den notwendigen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Formularnummer 600 000 4862) findet man auf der Webseite der KfW (www.kfw.de/464).
Erforderlich ist, dass der Energieeffizienz-Experte die "(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag" (g)BzA erstellt hat. Das vom Antragsteller unterzeichnete Dokument muss mit dem Zuschussantrag eingereicht werden.
Der Förderantrag ist zu Beginn des Vorhabens zu stellen (siehe hierzu Abschn. 2.7 oben).