ESG-Risiken:
Wenn der Darlehensnehmer durch ESG-Maßnahmen Zugang zu günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten am Markt erhält, müssen diese als realistischerweise zur Verfügung stehende Handlungsalternativen berücksichtigt werden ("options realistically available").
ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bei Finanzierungsbeziehungen beziehen sich darauf, wie ökologische, soziale und unternehmensführungsbezogene Aspekte in die Kreditvergabe- und Risikobewertungsprozesse von Finanzinstituten integriert werden.
Environmental (Umwelt): Diese Kriterien beziehen sich auf die Umweltauswirkungen eines Unternehmens oder einer Investition. Dazu gehören Faktoren wie Energieverbrauch, Abfallmanagement, Wassernutzung und die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Unternehmen, die sich positiv in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit positionieren, können als geringeres Risiko und als attraktiver für Investoren angesehen werden. Bei Darlehen kann ein Kreditgeber beispielsweise prüfen, ob das Unternehmen, das ein Darlehen sucht, umweltfreundliche Praktiken fördert oder in erneuerbare Energien investiert.
Social (Sozial): Diese Kriterien beurteilen, wie ein Unternehmen seine Beziehungen bspw. zu Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden, mit denen es tätig ist, managt. Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Diversität und Inklusion sowie der Einfluss auf lokale Gemeinschaften spielen hier eine Rolle.
Governance (Unternehmensführung): Governance bezieht sich auf die Führungsstruktur eines Unternehmens, die Unternehmensethik, die Vergütung der Führungskräfte und die Rechte der Aktionäre. Eine starke, verantwortungsbewusste Führung kann dazu beitragen, Korruption zu minimieren, die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und das Unternehmen insgesamt nachhaltiger zu gestalten. Ein Kreditgeber könnte evaluieren, ob ein Unternehmen eine starke und transparente Führung hat, die korruptionsfrei agiert und gute Governance-Praktiken anwendet.
Finanzinstitutionen und Investoren nutzen mitunter ESG-Kriterien, um das langfristige Risiko und die Nachhaltigkeit einer Investition zu bewerten. Die Integration von ESG-Kriterien in die Kreditvergabe ermöglicht es Finanzinstituten, Risiken besser zu bewerten und zu steuern, die sich aus Nachhaltigkeitsaspekten ergeben.
Die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement", kurz MaRisk, wurden jüngt überarbeitet. Darin formulierte die BaFin prüfungspflichtige Anforderungen an die explizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (ESG). Als Folge ist zu erwarten, dass immer mehr Institute die ESG-Kriterien in ihre Konditionierung aufnehmen und daraus Standardprozesse generieren – dies spiegelt sich letzlich auch zunehmend bei der Fremdvergleichsprüfung wider.