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Corporate Social Responsibility (CSR) / 4.2 Ganzheitliche Verankerung von CSR im Unternehmen

Dr. Annette Kleinfeld
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Die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen sollte sich entsprechend der Definition der ISO 26000 und dem EU-Verständnis aus dem Jahr 2011 an den unternehmensspezifischen Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt ausrichten. Eben diese Auswirkungen werden heute anhand der o. g. ESG-Kriterien abzubilden versucht – die Verantwortung eines Unternehmens kann jedoch deutlich darüber hinausgehen und variiert von Organisation zu Organisation in Abhängigkeit von ihrem spezifischen Kontext (Geschäftsmodell, Standorte, Merkmale der Belegschaft, Rechtsordnung etc.). Verantwortungswahrnehmung hat demnach ihren Ausgangs- und Bezugspunkt stets beim individuellen Kontext und Kerngeschäft und ist als unternehmensweite Managementaufgabe zu verstehen, die einen integrierten Managementansatz benötigt.

Analyse der CSR-Chancen und -Risiken zur Bestimmung der CSR-Handlungsfelder

Zur Bestimmung der gesellschaftlichen Verantwortung des eigenen Unternehmens sollten entlang der o. g. Kernthemen die CSR-Handlungsfelder identifiziert werden, welche ausgehend von den Charakteristika und Aktivitäten des eigenen Unternehmens entweder Chancen oder Risiken für Umwelt oder Gesellschaft beinhalten (inside-out) oder ausgehend von Umwelt und Gesellschaft Chancen und Risiken für das Unternehmen bereithalten (outide-in). Die EU spricht in diesem Zusammenhang heute von einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (CSRD (2022/2464/EU). Die ISO 26000 schlägt zudem vor, die Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung jener Stakeholder vorzunehmen, die ein berechtigtes Interesse gegenüber dem Unternehmen geltend machen können. Das Unternehmen entscheidet im Ergebnis, welches die relevanten CSR-Handlungsfelder im eigenen Unternehmenskontext sind, die es künftig systematisch zu managen gilt. Es legt dabe...

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