Die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen sollte sich entsprechend der Definition der ISO 26000 und dem EU-Verständnis aus dem Jahr 2011 an den unternehmensspezifischen Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt ausrichten. Eben diese Auswirkungen werden heute anhand der o. g. ESG-Kriterien abzubilden versucht – die Verantwortung eines Unternehmens kann jedoch deutlich darüber hinausgehen und variiert von Organisation zu Organisation in Abhängigkeit von ihrem spezifischen Kontext (Geschäftsmodell, Standorte, Merkmale der Belegschaft, Rechtsordnung etc.). Verantwortungswahrnehmung hat demnach ihren Ausgangs- und Bezugspunkt stets beim individuellen Kontext und Kerngeschäft und ist als unternehmensweite Managementaufgabe zu verstehen, die einen integrierten Managementansatz benötigt.
Analyse der CSR-Chancen und -Risiken zur Bestimmung der CSR-Handlungsfelder
Zur Bestimmung der gesellschaftlichen Verantwortung des eigenen Unternehmens sollten entlang der o. g. Kernthemen die CSR-Handlungsfelder identifiziert werden, welche ausgehend von den Charakteristika und Aktivitäten des eigenen Unternehmens entweder Chancen oder Risiken für Umwelt oder Gesellschaft beinhalten (inside-out) oder ausgehend von Umwelt und Gesellschaft Chancen und Risiken für das Unternehmen bereithalten (outide-in). Die EU spricht in diesem Zusammenhang heute von einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (CSRD (2022/2464/EU). Die ISO 26000 schlägt zudem vor, die Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung jener Stakeholder vorzunehmen, die ein berechtigtes Interesse gegenüber dem Unternehmen geltend machen können. Das Unternehmen entscheidet im Ergebnis, welches die relevanten CSR-Handlungsfelder im eigenen Unternehmenskontext sind, die es künftig systematisch zu managen gilt. Es legt dabei auch fest, wie weit seine Verantwortung reicht bzw. wo sie legitimerweise endet. Kriterium hierfür ist die Möglichkeit, durch formale Kontrolle bzw. de facto Kontrolle auf das Verhalten innerhalb des eigenen Unternehmens, vor allem aber auch auf das in anderen Organisationen innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette, Einfluss zu nehmen (z. B. zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Zulieferbetrieben).
Durch gemeinsame Orientierungen verantwortliches Verhalten im Unternehmen entfalten
Mit den verschiedenen Handlungsfeldern sind jeweils spezifische Verhaltensanforderungen sowie zugrunde liegende Regelungen, Grundsätze und Werteorientierungen verbunden. Im Rahmen entsprechender Dokumente, wie etwa dem Unternehmensleitbild, Führungs- und Verhaltensgrundsätzen oder konkreten Verträgen oder Richtlinien, werden diese Anforderungen formal festgehalten und eingefordert. Als Beitrag zur informellen Steuerung gilt es, die Unternehmenskultur mit diesen Verhaltensanforderungen abzugleichen und zu prüfen, ob die gelebte Praxis das erforderliche bzw. gewünschte Verhalten mitträgt, fördert oder aber konterkariert.
CSR ganzheitlich umsetzen
Nachdem Unternehmen sich ihre Verantwortung bewusst gemacht haben, die wesentlichen Handlungsfelder und in diesem Kontext relevanten Verhaltensorientierungen festgelegt wurden, sind diese für den gesamten Leistungsprozess innerhalb der Wertschöpfungs- und Lieferketten sowie im eigenen Kontroll- und Einflussbereich umzusetzen. Daran lässt sich erneut erkennen, dass es beim CSR-Management nicht um einzelne Maßnahmen oder Projekte gehen kann. Die Umsetzung erfolgt über die Vorgabe von Regeln und anderen normativen Orientierungen, die im Einklang stehen mit der Unternehmensstrategie. CSR wird so Bestandteil des gesamtunternehmerischen lang-, mittel- und kurzfristigen Zielsystems.
CSR-Ziele für alle Unternehmensbereiche ableiten
Die strategischen Ziele des Unternehmens insgesamt, in die die Ergebnisse der o. g. CSR-Wesentlichkeitsanalyse miteingeflossen sind, bilden die übergeordneten Orientierungen für die verschiedenen Unternehmensbereiche. Sie werden im nächsten Schritt in bereichsspezifische strategische und operative CSR-Ziele übersetzt und finden sich letztlich in konkreten Prozessen und Maßnahmen wieder. Dazu gehört auch die Bewertung oder Zertifizierung nach anerkannten Normen und Standards (s. o.).
Erfüllung der CSR-Aufgabe sicherstellen
Die so verstandene Integration von CSR in die Unternehmenstätigkeit ist weder Selbstzweck noch bloßer Ausdruck unternehmerischer Philanthropie im Sinne der Pyramidenspitze nach Carroll, sondern dient der Prävention von materiellen wie immateriellen, bspw. Imageschäden. Als solches ist CSR immer auch Bestandteil eines zeitgemäßen Risikomanagements. Berichtspflichtige Unternehmen werden daher sowohl von der CSRD-Richtline als auch von den Reporting-Standards nach GRI aufgefordert, die Ergebnisse entsprechender Analysen bzw. die getroffenen Maßnahmen zur Minimierung der identifizierten Risiken offenzulegen. Vor diesem Hintergrund lässt sich CSR auch als Teil der Compliance-Aufgabe verstehen, die heute nicht mehr allein der Prävention von wirtschaftskriminellen Aktivitäten dient, sonde...