Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Taxonomie
- Zuordnung
- Zeitliche Anwendung
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Ausleihungen an Gesellschafter |
0580 |
0960 |
|
Ausleihungen an Gesellschafter |
Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter |
0582 |
0961 |
|
Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter |
Bank |
1200 |
1800 |
|
Bank |
So kontieren Sie richtig!
Unter Ausleihungen versteht man im Allgemeinen zum Finanzanlagevermögen zählende Forderungsdarlehen. Es muss im Zuge der Taxonomie danach differenziert werden, ob der Darlehensnehmer-Gesellschafter Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft hält. Die Buchung eines Darlehens an einem GmbH-Gesellschafter erfolgt beispielsweise auf das Konto "Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter" 0582/0961 (SKR 03/04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter |
|
an Bank |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Darlehen an GmbH-Gesellschafter
Die X-GmbH gewährt ihrem mit 20 % beteiligten Gesellschafter M ein Darlehen i. H. v. 70.000 EUR.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0582/0961 |
Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter |
70.000 |
1200/1800 |
Bank |
70.000 |
3 Detaillierte Unterteilung der Ausleihungen an Gesellschafter für die E-Bilanz beim Buchen
Die E-Bilanz bzw. die Taxonomie verpflichtet den Unternehmer dazu, nicht nur seine betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch seine Bilanzdaten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dabei hat eine detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorfälle auf die einzelnen Taxonomiepositionen zu erfolgen.
Stand vor der E-Bilanz für Ausleihungen an Gesellschafter nur das eine gleichnamige Konto zur Verfügung, stehen nun für Gesellschafterdarlehen die folgenden Konten zur Verfügung:
SKR 03 |
SKR 04 |
Kontenbezeichnung |
0580 |
0960 |
Ausleihungen an Gesellschafter |
0582 |
0961 |
Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter |
0584 |
0962 |
Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter |
0586 |
0963 |
Ausleihungen an Kommanditisten |
0590 |
0970 |
Ausleihungen an nahestehende Personen |
Finanzverwaltung kann Jahresabschlussdaten schneller auswerten – zeitnahe Betriebsprüfung möglich
Die elektronisch übermittelten Bilanzdaten können von der Finanzverwaltung leicht mit Vorjahresdaten verglichen und überprüft werden. Die Jahresabschlussdaten können schneller als bisher ausgewertet werden. Stellt die Finanzverwaltung dabei Auffälligkeiten bzw. Unstimmigkeiten fest, kann sie zeitnah eine Betriebsprüfung anordnen.
4 Es gibt keine gesetzliche Definition von Darlehen
Es gibt keine gesetzliche Definition. Im Allgemeinen sind Ausleihungen langfristige, zum Anlagevermögen gehörende Forderungsdarlehen. Hinsichtlich der Zuordnung zum Anlagevermögen ist auf die vereinbarte Mindestlaufzeit abzustellen.
Ein Darlehen mit einer Mindestlaufzeit
- von 4 Jahren gehört stets zum Anlagevermögen,
- von einem Jahr oder weniger, gehört das Darlehen zum Umlaufvermögen.
Bei einer Laufzeit zwischen einem und vier Jahren kommt es darauf an, ob die Kapitalforderung dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Dabei kann i. d. R. auf die subjektive Absicht abgestellt werden.
Darlehen an Gesellschafter einer GmbH & Co. KG
G ist Komplementär der X-GmbH & Co. KG. M ist Kommanditist. Die X-GmbH & Co. KG gewährt G ein Darlehen über 50.000 EUR und M eines über 25.000 EUR.
Folge: Die Taxonomie verlangt eine Untergliederung entsprechend der Art der Gesellschafterstellung.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0584/0962 |
Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter |
50.000 |
|
|
|
0586/0963 |
Ausleihungen an Kommanditisten |
25.000 |
1200 |
Bank |
75.000 |
Gewährung eines Darlehens an den Ehemann der Gesellschafterin - angemessene Verzinsung
Die GmbH, deren Gesellschafterin die Ehefrau ist, gewährt dem Ehemann der Gesellschafterin am 30.6.01 ein endfälliges Darlehen in Höhe von 50.000 EUR. Die angemessene Verzinsung beträgt 5 % p. a.. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in 5 Jahren.
Verbuchung der Darlehensgewährung:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0590/0970 |
Ausleihungen an nahestehende Person |
50.000 |
1200/1800 |
Bank |
50.000 |
Aufgrund der periodengerechten Gewinnabgrenzung bei der GmbH sind die bereits in 01 angefallenen Zinsen als Erträge bei der GmbH zum Bilanzstichtag (= Kalenderjahr) zu erfassen. Die Zinsen berechnen sich wie folgt: 50.000 EUR x 5 % x 6/12 = 1.250 EUR
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1501/1301 |
Sonstige Vermögensgegenstände – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.250 |
2621/7011 |
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
1.250 |
Anmerkung zur OHG
Im Falle der Darlehensgewährung einer OHG an ihre Gesellschafter ist das Konto "Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter" (0584/0962) einschlägig.
5 Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter: Es kommt auf die Veranlassung an
Zur Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter hat die OFD Münster mit Verfügung vom 4.12.2009 Stellung genommen. Danach kommt es für die steuerliche Behandlung dieses Vorgangs darauf an, ob das Darlehen betri...