Während die Nutzung von Computern, Smartphones und dem Internet im beruflichen und privaten Alltag längst selbstverständlich geworden ist, führt die Vorsorge und testamentarische Gestaltung hinsichtlich des digitalen Nachlasses bislang in der Beraterpraxis eher ein Schattendasein. Obwohl der digitale Nachlass zunehmend nicht nur hochsensible dienstliche oder höchstpersönliche Informationen, sondern auch große Vermögenswerte wie Kryptowährungen oder "Influencer-Konten" enthält, sucht man in einem Großteil der letztwilligen Verfügungen vergeblich eine Regelung der diesbezüglichen Nachfolge.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?