David Witzheller, RA[*]

Während die Nutzung von Computern, Smartphones und dem Internet im beruflichen und privaten Alltag längst selbstverständlich geworden ist, führt die Vorsorge und testamentarische Gestaltung hinsichtlich des digitalen Nachlasses bislang in der Beraterpraxis eher ein Schattendasein. Obwohl der digitale Nachlass zunehmend nicht nur hochsensible dienstliche oder höchstpersönliche Informationen, sondern auch große Vermögenswerte wie Kryptowährungen oder "Influencer-Konten" enthält, sucht man in einem Großteil der letztwilligen Verfügungen vergeblich eine Regelung der diesbezüglichen Nachfolge. Der Beitrag zeigt die Problematik auf und erläutert die zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten, ergänzt um Formulierungsbeispiele für entspr. Regelungen.

[*] David Witzheller ist als Rechtsanwalt bei MÜLLER MAHLMANN Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB neben der Testamentsvollstreckung schwerpunktmäßig mit der vorgerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzung und Nachlassabwicklung befasst.

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