Verhältnis von Erbvertrag und Testament | Ein dem Erbvertrag – zunächst – zuwiderlaufendes Testament tritt mit Fortfall der Bindungswirkung in Kraft, auch wenn es vor Wegfall der Bindungswirkung errichtet worden ist. OLG Düsseldorf v. 31.3.2020 – 3 Wx 35/19, 3 Wx 35/19 |
ErbStB 2021, 48 |
Keine Eröffnungspflicht des Widerrufs bzgl. eines gemeinschaftlichen Testaments | Weder aus § 348 FamFG noch aus § 349 FamFG ergibt sich eine Eröffnungspflicht hinsichtlich des Widerrufs des gemeinschaftliches Testament durch den überlebenden Ehegatten. OLG Schleswig v. 22.6.2020 – 3 Wx 19/20 |
ErbStB 2021, 145 |
Erbvertrag: Selbstanfechtung des Erblassers von vertraglichen Verfügungen | Das Selbstanfechtungsrecht eines Erblassers im Hinblick auf vertragsmäßige Verfügungen eines Erbvertrages nach § 2281 BGB wird nicht dadurch ausgeschlossen oder eingeschränkt, dass sich der Begünstigte im Vertrauen auf den Bestand der Verfügung in dem Erbvertrag zu lebzeitigen Leistungen gegenüber dem Erblasser verpflichtet hat (i.S. eines sog. entgeltlichen Erbvertrages). OLG Frankfurt v. 8.9.2020 – 20 W 116/19 |
ErbStB 2021, 252 |
Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht | 1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 1968 BGB. 2. Eine in einer letztwilligen Verfügung erteilten Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs. 3. Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gem. § 2305 BGB. BGH v. 26.5.2021 – IV ZR 174/20 |
ErbStB 2021, 365 |
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