Zufluss von Gewinnausschüttungen bei gespaltener Gewinnverwendung Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile der Minderheitsgesellschafter an diese ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter entfallende Anteil dagegen in eine personenbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen. Eine entsprechende Einstellung in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage führt auch beim beherrschenden Gesellschafter nicht zum Zufluss von Kapitalerträgen (BFH v. 28.9.2021 – VIII R 25/19). EStB 2022, 84
Begriff der nahestehenden Person i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG Ein Näheverhältnis i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Gläubiger eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. Das Gleiche gilt, wenn die Anteile an der Personengesellschaft zwar von einer rechtsfähigen Stiftung gehalten werden, der Gläubiger jedoch aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der Stiftung mittelbar in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen (BFH v. 28.9.2021 – VIII R 12/19). EStB 2022, 86
Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen Trägt bei einem Wertpapierdarlehen der Darlehensnehmer die Kurschancen und -risiken der überlassenen Wertpapiere, so spricht dies gegen einen Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Darlehensgeber. Die an die Stelle der darlehensweise ausgereichten Wertpapiere getretene Rückübertragungsforderung ist vom Darlehensgeber erfolgsneutral mit dem Buchwert der Wertpapiere zu aktivieren. Teilwertabschreibungen auf die Rückübertragungsforderung sind nicht gem. § 8b Abs. 3 S. 3 KStG außerbilanziell zu neutralisieren (BFH v. 29.9.2021 – I R 40/17). EStB 2022, 244
Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien Einen Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuer gem. § 50d Abs. 1 S. 2 EStG hat ein US-amerikanischer Pensionsfonds i.S.d. Art. 10 Abs. 3 Buchst. b DBA-USA 1998/2008 nur dann, wenn er nach Maßgabe nationalen Steuerrechts Gläubiger der Kapitalerträge ist und die Abzugsteuer "einbehalten und abgeführt" worden ist. Gläubiger der Kapitalerträge ist die Person, die die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Dies ist die Person, der die Anteile an dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses oder des Zuflusses der Dividendenkompensationszahlung nach § 39 Abs. 1 AO zivilrechtlich oder nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO wirtschaftlich zuzurechnen sind... (BFH v. 2.2.2022 – I R 22/20). EStB 2022, 245
Entgeltlicher Anteilserwerb an vermögensverwaltender GbR Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögen nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen (BFH v. 3.5.2022 – IX R 22/19). EStB 2022, 413 (in dieser Ausgabe)

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