Alle am 24.02.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehensgewährung an eine Personengesellschaft | Ein Näheverhältnis i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Gläubiger eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. Das Gleiche gilt, wenn die Anteile an der Personengesellschaft zwar von einer rechtsfähigen Stiftung gehalten werden, der Gläubiger jedoch aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der Stiftung mittelbar in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. | |
Kindergeld; Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum Selbstunterhalt | 1. Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. 2. Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den dem Grunde nach Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist. | |
Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten erhobenen Klage | Erhebt im Falle einer Zusammenveranlagung nur ein Ehegatte Klage gegen den Einkommensteuerbescheid und wird der Bescheid gegenüber dem anderen Ehegatten bestandskräftig, kann dem klagenden Ehegatten nicht allein deswegen die Klagebefugnis und das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, weil die festgesetzte Steuer schon entrichtet ist und ein Aufteilungsbescheid gemäß § 269 Abs. 2 Satz 2 AO nicht mehr beantragt werden kann. |
Alle am 17.02.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
309
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
308
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
300
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Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
282
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
213
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Abschreibung für eine Produktionshalle
190
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
178
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1711
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
171
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VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
160
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Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
01.04.2026
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Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
31.03.2026
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Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
30.03.2026
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Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
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Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026
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Neue anhängige Verfahren im März 2026
27.03.2026
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Alle am 26.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
26.03.2026
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Sperrung des ELStAM-Zugangs bei iranischer Bank
26.03.2026
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Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
23.03.2026
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Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber
23.03.2026