Tz. 14a
Stand: EL 105 – ET: 03/2022
Abs 4 ergänzt für doppelt ansässige Kö britischer Rechtsform den Abs 1 dahingehend, dass die Anwendung der Sitztheorie (s Tz 111f) infolge des Brexits stlich zu keiner Zurechnungsänderung (Rechtsträgerwechsel) hinsichtlich des dieser Kö im Austrittszeitpunkt zuzurechnenden BV führt (s Tz 34a u 700ff).
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