Tz. 100

Stand: EL 109 – ET: 03/2023

Nach § 3 Abs 1 Nr 5 und 6 SolzG ist ein SolZ auch auf die KapSt und auf die St-Abzugsbeträge nach § 50a EStG zu erheben. Der auf die St-Abzugsbeträge erhobene SolZ wird auf den SolZ auf die veranlagte KSt angerechnet (s Tz 102). Auch auf die nach § 37b EStG pauschal mit 30 % erhobene St ist zusätzlich ein SolZ zu erheben (s Tz 95). Soweit die KSt durch den St-Abzug abgegolten ist (s § 32 Abs 1 KStG), erstreckt sich die Abgeltungswirkung auch auf den hierauf entfallenden SolZ (s § 51a Abs 3 EStG).

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