Tz. 219
Stand: EL 63 – ET: 06/2008
Anteils-VG, die im Zusammenhang mit der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils anfallen, bleiben gem § 8b Abs 2 S 1 KStG bei der einbringenden Kö außer Ansatz (s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 270 ff; Ausnahmen der St-Freiheit s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 272).
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