Tz. 133

Stand: EL 67 – ET: 10/2009

Der Einbringungsgewinn und Entnahmegewinn im Fall des Zwischenwertansatzes unterliegen der regulären Besteuerung (s § 24 UmwStG (SEStEG) Tz 144).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge