Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Trägt eine Kap-Ges Aufwendungen des Ges-GF für eine Studienreise im Ausl, die auch touristische Aspekte aufweist, liegt idR eine vGA vor. Umfassend dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 135aff und s § 8 Abs 3 Teil D Tz 827ff (auch zu Delegationsreisen mit hochgestellten Politikern).

Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gemischt veranlasste Aufwendungen".

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