Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Hinsichtlich der Umwandlung von Rücklagen in Nenn-Kap iRd Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1452ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge