Stand: EL 100 – ET: 10/2020
Zur Annahme einer vGA wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1101. Zur Verzinsung von Einlageforderungen und Vorabausschüttungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1086ff.
Zur Unverzinslichkeit von vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1102ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttung".
Zur Verzinsung eines Anspruchs auf Verlustübernahme gem § 302 AktG s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustübernahme".
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