Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zur Frage, ob vGA auch bei Vereinen möglich sind, s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 19. Zu Einzelheiten im Zusammenhang von vGA bei gemeinnützigen Vereinen (= Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit) s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 71ff.

Zum Verhältnis zwischen vGA und Mittelfehlverwendung s auch § 8 Abs 3 KStG Teil E "Selbstlosigkeit". Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gemeinnützigkeit und verdeckte Gewinnausschüttung".

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