Kurzbeschreibung
Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung einer E-Learning-Plattform.
Vorbemerkung
In Zeiten sowohl zunehmenden Fachkräftemangels als auch voranschreitender Digitalisierung und mobiler Arbeit sind ortsungebundene, flexibel einsetzbare digitalisierte Formen und Inhalte betrieblicher Weiterbildung nicht mehr wegzudenken.
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Einsatz von E-Learning als Methode reichen von schlichten Informationsrechten über Beratungsrechte bis hin zu punktuellen einzelnen echten und erzwingbaren Mitbestimmungsrechten.
Die Einführung von E-Learning ist als Personalentwicklungsplanung nach § 92 Abs. 2 BetrVG mit dem Betriebsrat zu beraten. Die Auswahl, welche Weiterbildungsinhalte für die Abbildung im E-Learning geeignet sind, ist als Maßnahme der Förderung der Berufsbildung von einem Beratungsrecht des Betriebsrats begleitet, § 96 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Kommt über die Eignung einer Maßnahme für den Einsatz im E-Learning keine Einigung zustande, so können beide Seiten die Einigungsstelle anrufen. Die Einigungsstelle kann eine Einigung der Parteien nur versuchen, jedoch nicht erzwingen, § 96 Abs. 1a Satz 2 BetrVG. Nachdem die Einigungsstelle ihren Einigungsversuch für gescheitert und beendet erklärt hat, kann der Arbeitgeber selbstständig entscheiden.
Zusätzlich unterliegen die Einführung und alle Modalitäten der Ausgestaltung von E-Learning-Plattformen dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Hiernach kann der Betriebsrat auch die Einführung von E-Learning im Betrieb über die Einigungsstelle erzwingen.
Besonderes Augenmerk haben die Betriebsparteien bei der Einführung von E-Learning-Plattformen auf die Einhaltung des Datenschutzes zu legen. Insoweit empfiehlt sich die Inbezugnahme auf eine Rahmen-Betriebsvereinbarung zur Einführung von IT-Systemen, um nicht alle technischen und datenschutzrechtlichen Aspekte einzeln regeln zu müssen.
Betriebsvereinbarung zur Einführung einer E-Learning-Plattform
Zwischen
........................................................
[Name und Adresse],
vertreten durch
........................................................
[Name des Vertretungsberechtigten]
- nachfolgend "Arbeitgeber" genannt -
und
........................................................
[Name und Adresse des Betriebsrats],
vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden
........................................................
[Name]
- nachfolgend "Betriebsrat" genannt -
wird folgende Betriebsvereinbarung zur Einführung einer E-Learning-Plattform getroffen:
Präambel
E-Learning stellt für Mitarbeiter eine einfache und niedrigschwellig zugängliche Möglichkeit dar, auch kürzere Zeitfenster zur eigenen beruflichen Weiterbildung zu nutzen. Mit dieser Betriebsvereinbarung wollen Arbeitgeber und Betriebsrat Mitarbeitern eine E-Learning-Lernplattform bereitstellen, auf welcher geeignete Inhalte, in einer passenden Methodik und in einem angemessenen Format zur beruflichen Weiterbildung vorgehalten werden. Der Einsatz von E-Learning erfolgt dabei stets unter dem besonderen Augenmerk des Gesundheitsschutzes, vor allem hinsichtlich der Bildschirmarbeitszeit der Mitarbeiter.
§ 1 Geltungsbereich
Alternativ
Variante 1: Geltung für alle Mitarbeiter
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb ...... tätigen Mitarbeiter.
Alternativ
Variante 2: Geltung für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung (...)
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle vom Geltungsbereich der "Betriebsvereinbarung (...)" in ihrer jeweils gültigen Fassung erfassten Mitarbeiter.
Alternativ
Optional: Herausnahme bestimmter Personengruppen
Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für im Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmer, Auszubildende und aufgrund von Arbeitsgelegenheiten eingesetzten Mitarbeitern.
2. |
Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. |
3. |
Diese Betriebsvereinbarung gilt auch für Mitarbeiter, die in Teilzeit tätig sind oder deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Elternzeit oder dem Abbau von Guthaben aus einem Arbeitskonto ruht. Ruht das Arbeitsverhältnis aus einem nicht in einer (Konzern-, Gesamt-) oder Betriebsvereinbarung vereinbarten Rechtsgrund, gilt diese Betriebsvereinbarung für den Mitarbeiter nur dann, wenn dies arbeitsvertraglich oder im Einzelfall mit dem Betriebsrat vereinbart wird. |
§ 2 E-Learning
1. |
E-Learning wird für Mitarbeiter ergänzend zu präsenten betrie... |